Zu der Steuerfachveranstaltung des VPR im Marriott Hotel in Frankfurt waren 26 Teilnehmer aus dem Kreise der VPR-Mitglieder gekommen. Auf der Tagesordnung standen die aktuellen Themen Gewerbesteuer-Hinzurechnung und die B2B-Margensteuer. Die Steuerexperten Volker Jorczyk als VPR-Steuerausschuss-Vorsitzender, Daniel Mohr, Rechtsanwalt mit Expertise in steuerlichem Verfahrensrecht und Finanzgerichtsprozessen und Carsten Kaufmann, Steuerberater von Paketern und Gruppenreiseveranstaltern, boten den Teilnehmern in ihren Vorträgen Informationen und Beratung inklusive praktischer Beispiele und Rechenexempel zu den neuesten Entwicklungen in den Bereichen Gewerbesteuer-Hinzurechnung von Hotelkapazitäten und B2B-Margensteuer im Gruppentourismus.
VPR-Vizepräsident Franz-Josef Münchrath, der im Verband das Ressort Recht & Steuern leitet, betonte zum Thema B2B-Margensteuer: „Wenn das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland, zu dem am 8. Juli 2016 vor dem EuGH die Klage eingereicht wurde, am Ende eine wie auch immer gestaltete B2B-Margensteuer in Deutschland bringen wird, so stellt sich die Frage, wann wird diese gegebenenfalls kommen und ab wann und wie muss man sich darauf einstellen. Um die derzeit positive Position Deutschlands zu unterstützen, die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht anzupassen, und dies dann auch im EuGH-Verfahren engagiert zu vertreten, haben wir uns aktuell bereits mit zwei Schreiben an das Bundesfinanzministerium gewendet.“ (bu)