Die neue Verordnung soll die derzeit geltenden Rechtsvorschriften zum Zugang zum Personenkraftverkehrsmarkt vereinfachen. Das Verfahren zur Genehmigung grenzüberschreitender Liniendienste soll einfacher und schneller werden. Auch wird die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt und die Formate für einschlägige Dokumente werden harmonisiert, um Kontrollen zu vereinfachen. Um Busreisen für Touristen mit geringem Einkommen und den Fremdenverkehr in den Regionen zu fördern, sieht die Verordnung vor, die Vorschriften für von Reiseunternehmen organisierte Busreisen zu erleichtern. Dies soll durch die Wiedereinführung der 12-Tage-Regelung geschehen. Stimmt der Ministerrat dem Votum des Parlaments auf seiner Sitzung am 13. Juni zu, kann die Verordnung zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die Abgeordneten haben darüber hinaus festgeschrieben, dass die Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Linienverkehrsdienste, die nicht mehr als 50 km über die Grenze hinausreichen, vom Genehmigungsverfahren befreien können. Sie müssen die Kommission und die Nachbarländer darüber in Kenntnis setzen. Der Bericht des belgischen Abgeordneten Mathieu Grosch wurde mit 587 Ja-Stimmen, 54 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen angenommen.
12-Tage-Regelung ab 2009 möglich
Das Europäische Parlament hat am 5. Juni die Verordnung über den Zugang zum Personenkraftverkehrsmarkt verabschiedet. Vorgesehen ist dabei auch die Wiedereinführung der 12-Tage-Regelung.