Wie einige Busunternehmer dem bdo mitteilten, sei die Software der Geräte so eingestellt, dass ab dem 7. Tag eine Fehlermeldung wegen Nicht-Einhaltung der wöchentlichen Ruhezeit auf dem Display erscheint, die der Fahrer nur durch Bestätigung wegdrücken kann. Dieses Vorgehen begründeten die Anbieter VDO Kienzle und Continental mit den europäischen Vorgaben über die Anforderungen an das digitale Kontrollgerät (Anhang 1 B der VO 3821/85). Bei Fahrten im AETR-Verkehr hingegen erkenne das Gerät aufgrund der Ländereinstellung, dass es sich um eine Fahrt außerhalb des EU-Gebietes handele und vermerke automatisch ein „out of scope“. Da Continental eine kurzfristigen Überarbeitung der Software gegenüber dem bdo verneinte, muss damit gerechnet werden, dass die digitalen Tachographen erst mit Inkrafttreten des novellierten Anhangs 1B der VO 3821/85 Ende 2011 die neue 12-Tage-Regelung berücksichtigen können. Laut Bundesamt für Güterverkehr (BAG) habe es bisher keine Probleme bei den Kontrollen gegeben, man wolle die Sach- und Rechtslage aber prüfen. Der bdo regte an, die Kontrollbeamten über die neue 12-Tage-Regelung und die eventuell auftretenden Probleme mit dem digitalen Kontrollgerät zu informieren. Auch der IRU wurde informiert, um die Informationen an die europäischen Kontrollbehörden weiterzugeben. (akp)
12-Tage-Regelung macht Digi-Tachos Probleme
Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) mitteilte, könne es bei Anwendung der neuen modifizierten 12-Tage-Regelung zu Problemen mit dem digitalen Kontrollgerät kommen. Eine Lösung von Herstellerseite wird nicht vor 2011 erwartet.