Die drei separaten Genehmigungen für Ausflugs-, Ferienzielreise- und Mietomnibusverkehr werden ab dem 1. September zu einer einheitlichen Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen zusammengefasst. Darauf weist der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) hin. Gleichzeitig entfällt die Pflicht, die amtlichen Kennzeichen der Omnibusse in die Genehmigungsurkunde einzutragen sowie die Pflicht, der Genehmigungsbehörde einen Fahrzeugtausch mitzuteilen. Mit dem Wegfall der Genehmigungspflicht für einzelne Fahrzeuge entfällt auch §9 Abs 4 - Erlaubnis des Einsatzes von Fahrzeugen, die anderen Unternehmen genehmigt sind. Damit darf jedes Unternehmen, das über eine Gelegenheitsverkehrs-Genehmigung verfügt, jeden in Deutschland zugelassenen Bus auf dieser Genehmigung einsetzen, sofern die Gesamzahl der genehmigten Fahrzeuge nicht überschritten wird. Die Regelungen gelten für Genehmigungen, die ab dem 1. September 2007 erteilt werden. Genehmigungen, die vorher erteilt wurden, bleiben im bisherigen Umfang und unter den bisherigen Bedingungen bis zu ihrem Ablauf gültig.
Änderungen im PBefG ab 1. September
Nur noch eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr