Kann ein Unfallgeschehen nur mit Hilfe der Aufzeichnung einer Frontscheibenkamera nachvollzogen werden, ist die Verwertung des Videomaterials als Beweis zulässig, da das Interesse an der Aufklärung des Unfallgeschehens schwerer wiege als das nur gering beeinträchtigte Persönlichkeitsrecht des gefilmten Unfallverursachers. So das Amtsgericht Nürnberg (Urteil vom 8. Mai 2015, Aktenzeichen 18 C 8938/14). (akp)
Amtsgericht Nürnberg spricht sich für Dashcams als Beweis aus
Dashcam-Aufzeichnungen können im Rahmen eines Schadenersatzprozesses aufgrund Verkehrsunfalls zulässig sein, entschied das Amtsgericht Nürnberg.