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Amtsgericht Nürnberg spricht sich für Dashcams als Beweis aus

04.11.2015 13:32 Uhr

Dashcam-Aufzeichnungen können im Rahmen eines Schaden­ersatz­prozesses aufgrund Verkehrsunfalls zulässig sein, entschied das Amtsgericht Nürnberg.

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Kann ein Unfallgeschehen nur mit Hilfe der Aufzeichnung einer Frontscheibenkamera nachvollzogen werden, ist die Verwertung des Videomaterials als Beweis zulässig, da das Interesse an der Aufklärung des Unfallgeschehens schwerer wiege als das nur gering beeinträchtigte Persönlich­keits­recht des gefilmten Unfallverursachers. So das Amtsgericht Nürnberg (Urteil vom 8. Mai 2015, Aktenzeichen 18 C 8938/14). (akp)

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