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Auflagen für Inhouse-Geschäfte

29.03.2007 17:16 Uhr

Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments hat über die Änderungsanträge zur Nachfolge -Verordnung 1191/69 abgestimmt. Viele Forderungen des Gewerbes sind aufgenommen worden.

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In der Nachfolge-Verordnung 1191/69 soll die Inhouse-Vergabe unter nationalen Gesetzesvorbehalt gestellt werden. Damit soll sie nur anwendbar sein „sofern das nationale Recht diese Möglichkeit zulässt. Das ist eines der Abstimmungsergebnisse des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments. Insgesamt waren es 237 Änderungsanträge, über die die Ausschussmitglieder abgestimmt haben. „Bei der Vergabe von Aufträgen soll es künftig transparenter zugehen. Dort, wo Ausschreibungen de facto Makulatur sind, haben wir die Bürokratielasten für die Städte und Gemeinden gelindert“, sagte der Vorsitzende der CSU-Europagruppe, Markus Ferber. Auch der SPD-Europaabgeordnete Willi Piecyk zeigte sich zufrieden: „Die Abstimmung hat für klare Verhältnisse gesorgt. Das europäische Parlament hat sich stark gemacht für Arbeitnehmer und Mittelstand. Mit diesem Abstimmungsergebnis sind wir für die Verhandlungen mit dem Verkehrsministerrat gut aufgestellt.“ Bei der Abstimmung hatte es 37 Ja-, vier Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen gegeben. Das Plenum des Europäischen Parlaments wird auf seiner April-Tagung über die Verordnung abstimmen. Ein Vermittlungsverfahren sei wahrscheinlich, so der verkehrspolitische Sprecher der EVP-ED-Fraktion, Georg Jarzemboswski (CDU). Enttäuscht von dem Kompromiss sind die Europa-Grünen. „Die Direktvergabe wird auf den gesamten Eisenbahnverkehr ausgeweitet – eine kaum verhohlene Unterstützung für den beabsichtigten Börsengang der DB AG mit Netz und sozial-staatlicher Hängematte. Und auch die Direktvergabe von Busleistungen an Private mit einem Volumen, das um ein Vielfaches höher ist als der Schwellenwert nach dem europäischen Vergaberecht für Dienstleistungen, spricht jeglichem Wettbewerbsgedanken Hohn. So wird der normale Schwellenwert für Dienstleistungen (149.000Euro/Jahr) zigfach überschritten. Mit dem Ausschluss der Bahnen und der übergroßen Mehrheit der Busunternehmen wird der Wettbewerb in Deutschland unmöglich gemacht und Ineffizienz zementiert“, so Michael Cramer, MdEP und verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament. Der bdo zieht das Fazit, es sei ein erfreuliches Zwischenergebnis, da viele der Forderungen des Gewerbes aufgegriffen worden sind. Allerdings sei es noch ein weiter Weg bis zur endgültigen Verabschiedung. Aus Expertenkreisen ist zu hören, dass Deutschland die Nachfolgeverordnung noch unter seiner Ratspräsidentschaft bis Ende Juni auf den Weg bringen möchte. Die wichtigsten Ergebnisse: Auflagen für Inhouse-Aufträge – Die Inhouse-Vergabe ist unter nationalen Gesetzesvorbehalt gestellt worden. Sie ist damit nur anwendbar „sofern das nationale Recht diese Möglichkeit zulässt“. Davor hieß es: sofern es nicht nach nationalem Recht untersagt ist. – Es ist eine Legaldefinition des internen Betreibers eingefügt worden. Die Behörde muss über den internen Betreiber eine vollständige Kontrolle ausüben, die der über ihre eigenen Dienststellen entspricht. – Die Eigenerbringungsquote von 51 Prozent ist aufgenommen worden. – Das Verbot an den internen Betreiber, sich außerhalb seines Zuständigkeitsgebietes in den Wettbewerb begeben zu dürfen, ist auf Schwester- und Tochterunternehmen ausgedehnt worden. Schwellenwerte Die Begrenzung auf 20 Fahrzeuge ist zugunsten 50 bis 250 Mitarbeiter ausgetauscht worden. Der geschätzte Jahresdurchschnnittswert ist von 1,7 Millionen auf 3 Millionen Euro angehoben worden. Die Personenverkehrsleistung ist von 500.000 Km auf 1 Mio. Km angehoben worden. Lex Specialis Regelung Der Verkehrsausschuss hat sich gegen eine Lex Specialis Regelung der Verordnung ausgesprochen, die die kommunalen Unternehmen gefordert hatten.
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