Beispielsweise steigt zum 1. Januar 2019 der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 auf 9,19 Euro pro Stunde. Das bedeutet, dass Betroffene – egal, in welcher Branche sie tätig sind, mehr Geld bekommen. Ausnahmen seien nur für bestimmte Personengruppen erlaubt. Dazu zählen beispielsweise Auszubildende, Selbstständige, Menschen im freiwilligen Dienst oder Heimarbeiter.
Auch Teilzeitbeschäftigte können aufatmen. Die Mindestlohnerhöhung bringe nämlich auch eine neue Regelung zur sogenannten Brückenteilzeit mit sich. Ab Januar hätten Mitarbeiter, die in Teilzeit arbeiten, nun ein gesetzlich verankertes Recht, in eine Vollzeitstelle zurückzukehren. Die Neuregelung gelte allerdings nur für Mitarbeiter mit Teilzeit-Arbeitsverträgen, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden.
Eine weitere Neuerung: Ab dem Jahr 2019 sollen Kraftstoffe EU-weit einheitlich gekennzeichnet werden. Damit sinke automatisch das Risiko, den falschen Kraftstoff zu tanken, weil man im Ausland die Landessprache nicht lesen konnte. Die neue Kennzeichnung soll sowohl an den Zapfsäulen als auch an der Zapfpistole angebracht werden. (ts)