Das Bundesverkehrsministerium geht in einem Schreiben auf Fragen zum Auslesen der Fahrerkarte ein.Wie der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmer mitteilt, gibt das Ministerium darin an, dass es bei Aushilfsfahrern, die nur unregelmäßig für einen Betrieb tätig sind, ausreicht, die Daten der Fahrerkarte nach dem Zeitraum, in dem der Aushilfsfahrer für das Unternehmen tätig war, auszulesen und zu kopieren. Eine erneute Archivierung von Daten alle 28 Kalendertage, obwohl der Fahrer nicht für das Unternehmen tätig war, ist nicht erforderlich. Darüber hinaus müssen in Fällen längerfristiger Abwesenheit des Fahrers wegen Urlaub oder Krankheit, in denen die Fahrerkarte dem Unternehmer im 28-Tage-Zeitraum nicht zur Verfügung steht, vom Unternehmer auch keine Daten herunter geladen beziehungsweise kopiert werden.
Ausleseverpflichtung von Fahrerkarten
Ministerium gibt klare Antwort zum Thema Aushilfsfahrer