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Ausweitung der Winterreifenpflicht steht zur Debatte

08.02.2017 15:56 Uhr
Winterreifen
© Foto: ddp/Sascha Schürmann

Im Rahmen der Änderung der Straßenverkehrsordnung wird der Bundesrat am kommenden Freitag, den 10. Februar 2017, über die Ausweitung der Winterreifenpflicht abstimmen.

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Das meldet der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo). Ohne jegliche Beteiligung der Busbranche empfehlen die zuständigen Bundesratsausschüsse laut bdo, die Winterreifenpflicht bei Nutzfahrzeugen auf die vorderen Lenkachsen auszudehnen. Sie begründeten dies mit einer vermeintlich größeren Verkehrssicherheit durch eine Verbesserung der Fahrstabilität, die angeblich durch Testergebnisse der Fachpresse sowie von Reifenherstellern belegt seien, so der bdo.

„Dieser Vorstoß kommt für uns völlig überraschend. Wir sind dazu nicht angehört worden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Ausweitung der Winterreifenpflicht bei Nutzfahrzeugen nicht geboten, vielmehr gibt es gute Gründe, weshalb die Winterreifenpflicht bei Bussen auf die Antriebsachse beschränkt ist. Nutzwagenreifen haben eine völlig andere Materialbeschaffenheit als Pkw-Reifen und dies führt zu ganz anderem Fahrverhalten. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen“, sagte Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des bdo, heute in Berlin. Leonard weiter: „Es ist doch sehr irritierend, wenn auf diese Art Regelungen gesetzlich verankert werden sollen, die zu massiven Belastungen der Wirtschaft führen, ohne dass die Beteiligten zuvor angehört worden sind und ohne dass der erhoffte Nutzen durch unabhängige Fachgutachten belegt wurden.“

„Der Umstand, dass keinerlei Übergangszeitraum gewährt werden soll, stellt unsere Unternehmen auch vor enorme praktische Probleme“, so Leonard. „Ohne ausreichende Vorlaufzeit schaffen es die Unternehmen nicht, die dann vorgeschriebenen Reifen zu beschaffen. Und dieses Problem betrifft auch alle ausländischen Verkehrsunternehmen, die auf deutschen Straßen unterwegs sind.“

Der bdo mahnt daher den Bundesrat zu besonnenem Handeln und plädiert dafür, der Ausschussempfehlung nicht Folge zu leisten, sondern es bei dem ursprünglichen Verordnungsentwurf – BR-Drucksache 771/16 – zu belassen. (ah)

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