Bayerischer Ministerrat lehnt Mittel für Busunternehmen ab

14.01.2009 19:05 Uhr
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© Foto: ddp

Die Sollkostensätze in Bayern für Ausgleichsleistungen nach § 45 a PBefG können nicht angepasst werden.

Das Bayerische Kabinett hat in dem Doppelhaushalt 2009/10 keine zusätzlichen Mittel für Leistungen nach § 45 a PBefG eingestellt. Das hat das Bayerische Wirtschaftsministerium dem LBO mitgeteilt. Aus Sicht des Ministeriums scheidet daher eine kurzfristige Anpassung der Sollkostensätze aus, weil die Staatsregierung keine zusätzlichen Haushaltsmittel im Doppelhaushalt beantragt hat. Staatsminister Dr. Martin Zeil hatte erst kürzlich der OMNIBUSREVUE gegenüber eine zeitnahe Anpassung der Ausgleichsleistungen in Aussicht gestellt. Man habe gegenüber dem Ministerium den Nachweis erbringen können, dass die Betriebskosten der Omnibusunternehmen seit der letzen Anpassung der Sollkostensätze im Jahr 2000 um 34 Prozent gestiegen seien, so der LBO. Die Kabinettsentscheidung gegen zusätzliche finanzielle Mittel für Ausgleichsleistungen sei enttäuschend und nicht nachvollziehbar, so der bayerische Unternehmerverband. Im ersten Quartal 2009 werden die Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt erfolgen. Dann hat es der Landtag in der Hand, doch noch weitere zusätzliche finanzielle Mittel einzustellen.

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