Der bdo hält die Bedingung, dass der Dienst laut der modifizierten Regelung an mindestens 24 aufeinander folgenden Stunden in einem anderen EU-Mitgliedsstaat anfallen muss, für nicht gerechtfertigt. Diese Regelung sei laut bdo für die vielen längeren „innerdeutschen“ Busreisen nicht akzeptabel. Sie schränke nicht nur Busunternehmen unverhältnismäßig ein sondern gehe auch an den Bedürfnissen der Bustouristen vorbei, die längere Reisen im Inland unternehmen wollen. Dies „schadet ganz besonders dem Tourismusstandort Deutschland, denn die favorisierten Reiseziele des Bustourismus liegen im Inland“, so der bdo. Der Verband fordert daher eine generell flexiblere Lenk- und Ruhezeitenregelung für Busfahrer sowie eine gesonderte Regelung der Fahrer im Personenverkehr gegenüber derer im Güterverkehr.
bdo fordert flexiblere Lenk- und Ruhezeiten

Ab 4. Juni gilt die neue, modifizierte „12-Tage-Regelung“ im Rahmen der Lenk- und Ruhezeitenverordnung. Im Ausland können Busunternehmen dann wieder internationale Rundfahrten von bis zu 12 Tagen mit einem Fahrer durchführen. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer bdo fordert auch für Inlandsreisen flexiblere Lösungen.