Busunternehmer sollten sich zeitnah mit dem Thema Weiterbildung im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes auseinander setzen, um eine finanziell und qualitativ passende Lösung zu finden. So empfiehlt der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo), Führerschein und Weiterbildungsnachweis zeitlich aneinander anzupassen, da beide fünf Jahre gültig sind. Die Unternehmer sollten schon jetzt überprüfen, wann die Fahrerlaubnis ihrer Fahrer ungültig wird. Steht die nächste Verlängerung vor dem 10. September 2010 an, sollte man mit der ersten Weiterbildung bis nach dieser Verlängerung warten, denn für sie gilt die Übergangsfrist bis 10. September 2015 und die Weiterbildung ist nur fünf Jahre gültig. Aus lernmethodischen Gründen sollte jährlich eine siebenstündige Weiterbildungseinheit absolviert werden. So lassen sich auch die Kosten gleichmäßiger verteilen. Zudem befürchtet man 2012 und 2013 einen Ansturm auf die Weiterbildungsstätten. Falsch sei die Information einiger Fahrschulen, dass den Fahrern frei gestellt ist, welche Weiterbildungsthemen sie absolvieren. Es müssen alle Themenbereiche berücksichtigt werden, so der Verband. Diese sind: - Fahrphysik, sicheres und fahrgastfreundliches Fahren - Rationelles Fahrverhalten - Kenntnis der sozialrechtlichen Vorschriften - Verhalten und Umgang mit Fahrgästen - Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Notfallmanagement
bdo gibt Tipps zur Weiterbildung
Unternehmer sollten sich zeitnah mit der Weiterbildung der Fahrer auseinander setzen