Die Busbranche unterstütze ausdrücklich das Ziel, die Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren. Die Abgeordneten haben aber mit ihrem Votum für das vorliegende Paket der Bundesregierung eine einseitige Bevorteilung der Bahn im Fernverkehr auf den Weg gebracht. Diese gehe direkt zu Lasten der Unternehmen im Fernlinien- und im Gelegenheitsverkehr im Bussektor. Aus diesem Grund kündigt der bdo an, gegen die steuerliche Benachteiligung der Busse im Fernverkehr zu klagen.
„Wir befürworten die Anstrengungen der Bundesregierung für mehr Klimaschutz aus voller Überzeugung. Aber: Das Klimaschutzgesetz darf nicht zu einem staatlichen Subventionsprogramm für die angeschlagene DB werden. Da die Bundesregierung an diesem Punkt leider nicht zurück zur Vernunft findet, werden wir nun eine Klage im Namen der betroffenen Busunternehmen anstreben.“, erklärte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. „Wir haben als Busbranche von Anfang an unserer Unterstützung dafür zum Ausdruck gebracht, dass die umweltfreundliche Mobilität auf der Schiene durch eine kluge Reduzierung der Mehrwertsteuer mit neuen Vorteilen im Wettbewerb gegen die Emissionstreiber Flieger und Pkw gefördert wird. Dabei darf es aber nicht zu einem Nachteil für die direkten Wettbewerber im Busverkehr kommen. Das verstößt gegen die Prinzipien der Marktwirtschaft, gegen das Gebot der steuerlichen Gleichbehandlung und gegen geltendes Recht. Und es bringt soziale Ungerechtigkeit mit sich, wenn Investment-Bankerinnen und Investment-Banker in der 1. Klasse der DB massiv entlastet werden, während beispielsweise Pflegerinnen und Pfleger im Fernbus keinen Steuernachlass erhalten. Das Klimapaket mag gut gemeint sein, in seiner Wirkung richtet es sich aber an diesem Punkt ganz direkt gegen den öffentlichen Personenverkehr mit Bussen – und damit gegen die sauberste Mobilitätsoption im Fernverkehr überhaupt. Wir sollten es den Menschen leichter machen, sich für den Bus zu entscheiden – und damit gegen Pkw oder Flieger. Daher wäre ein positiver Impuls in Form einer Reduzierung der Mehrwertsteuer auch hier zwingend.“
Auf entsprechende Kritik an der Benachteiligung des Bussektors im Vergleich zur Schiene hätten Stimmen aus Bundesfinanz- und Bundesverkehrsministerium zudem mit dem Verweis reagiert, dass der Bussektor keine Maut entrichten müsse. Der bdo lehnt nach eigenen Aussagen diese willkürliche Verknüpfung der Themen ab. Der Verband sehe darin sogar ein gezieltes Ablenkungsmanöver. Zudem sei die Ausführung inhaltlich irreführend. (ts)