Christiane Leonhard, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo), erklärte: „Nach den Beschlüssen bleibt es leider dabei, dass mit den bisherigen Hilfsmitteln des Bundes der Fortbestand der Busunternehmen in Deutschland nicht zu sichern ist. Für Unternehmen, die zwischen elf und 249 Beschäftigten haben, klafft eine entscheidende Hilfslücke. Für Großkonzerne, Kleinstbetriebe und Einzelselbstständige werden hingegen stabile Rettungsschirme gespannt. Fast alle mittelständischen Betriebe in unserer kostenintensiven Branche drohen dieser Ungerechtigkeit zum Opfer zu fallen. Für sie stellen Kredite keine Lösung dar, da es derzeit aufgrund von Fahrverboten und nach der Einschränkung des öffentlichen Lebens absehbar keine Aussicht auf Erträge gibt. Wenn die Bundesregierung die Mobilität in Deutschland sichern will, müssen jetzt schnell nicht-rückzahlbare Soforthilfen kommen. Wir rufen die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer dringend dazu auf, diese Lücke im weiteren Verfahren noch zu schließen. Der Fortbestand der Busbranche – mit tausenden Arbeitsplätzen und wirtschaftlicher Kraft in allen Regionen des Landes – hängt davon ab.“
bdo: „Mit den Hilfsmitteln ist der Fortbestand der Busunternehmen nicht zu sichern“
Im Bundestag wurde am 25. März 2020 ein Rettungspaket zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise beschlossen. Außen vor blieben dabei Unternehmen mit elf bis 249 Beschäftigten. Deshalb ruft der bdo die Länder auf, diese Lücke zu schließen.