Kürzlich hatte der bdo in einem Rundschreiben über die nun auch in Tschechien geltenden Entsende-Vorschriften informiert. Insbesondere das Erfordernis, einen in tschechische Sprache übersetzten Arbeitsvertrag mit sich zu führen, habe dabei für großen Unmut gesorgt. Dies sei sowohl den tschechischen Behörden als auch der EU-Kommission und der IRU durch den bdo mitgeteilt worden.
Nun informiert der tschechische Schwesterverband „Cesmad bohemia“ darüber, dass seitens der tschechischen Behörden spezifiziert wurde, welche Bereiche des Straßenpersonenverkehrs nicht unter die neuen Entsendevorschriften fallen. Ausgenommen seien demnach reine Transitfahrten und „closed-door“-Touren, also klassische Rundreisen mit geschlossenen Türen. Sobald dem bdo in dieser Sache weitere Erkenntnisse vorliegen, wird er darüber informieren. (ts)