Demnach existieren in Ungarn noch Busse mit 80 km/h Genehmigung. Nur neue Fahrzeuge hätten die Tempo 100-Genehmigung. Aufgrund neuer Blitzeranlagen auf Autobahnen, die im letzten Jahr eingeführt wurden, würden nun grundsätzlich alle Busse, die schneller als 80 km/h fahren, geblitzt. Erst im Nachgang überprüfen die ungarischen Behörden, welches Fahrzeug eine solche Berechtigung hat. Da deutsche beziehungsweise ausländische Fahrzeuge nicht im ungarischen System hinterlegt sind, wird laut Auskunft der ungarischen Behörde auf das EUCARIS-System (EUropean Car and Driving Licence Information-System) zurückgegriffen. Es ermöglicht einen direkten Online-Abruf von Daten aus den zentralen Fahrzeug- und Führerscheinregistern der EU-Mitgliedstaaten.
Das Kraftfahrbundesamt hat dem bdo nun bestätigt, dass die Abfrage der Geschwindigkeitsgenehmigung seitens der ungarischen Behörden überhaupt nicht möglich sei. Im System seien nämlich nur die technischen Fahrzeugdaten, also nur die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit hinterlegt. Dementsprechend werden derzeit pauschal Bußgeldbescheide an alle deutschen und ausländischen Unternehmen geschickt, deren Busse auf ungarischen Autobahnen schneller als 80 km/h gefahren sind.
Busunternehmen, die einen ungerechtfertigten Bußgeldbescheid erhalten haben, können Einspruch einlegen. Hierzu befindet sich an jedem Bescheid ein vorgefertigtes Anwortformular, mit welchem die Einstellung des Verfahrens beantragt werden kann. Dabei sollte unbedingt auf die vorliegende 100er Genehmigung hingewiesen und zusätzlich eine Kopie des Zulassungsscheins beigefügt werden, so der bdo. (ts)