Das Dokument kann weiter unten im Download-Kasten heruntergeladen werden. Frankreich will ab 1. Juli mit einer Durchführungsverordnung den französischen Mindestlohn auch für Kabotage und internationale Verkehre durchsetzen. Der bdo übersetzt die wichtigsten Passagen des nun veröffentlichten Dokuments:
Kein Übergangszeitraum
Dort heißt es, es werde keine Übergangsperiode geben, allerdings würden die Aufsichtsbehörden bei Kontrollen berücksichtigen, dass es sich um eine neue Regelung halte.
Anwendungsbereich für Personenverkehr
a) Linienverkehr: Die Genehmigungsurkunde muss mitgeführt werden (Original oder beglaubigte Kopie) und alle Haltestellen und den Fahrplan aufweisen. Wenn Fahrgäste in Frankreich ein- oder aussteigen, unterliegt der Fahrer den französischen Entsende- und Mindestlohnregelungen. Für Transit gilt dies nicht. Wird Kabotage als Teil des Linienverkehrs durchgeführt, unterliegt der Fahrer ebenfalls den französischen Mindestlohnregelungen.
b) Gelegenheitsverkehr: Gelegenheitsverkehr mit Ausgangsort in einem anderen Mitgliedstaat (unabhängig davon, ob als Teil einer Pauschalreise gem. RiLi 2015/2302 organisiert oder nicht) fällt nicht in den Anwendungsbereich der Entsenderegelungen, wenn es sich um eine feste Gruppe von Reisenden handelt ohne Zu- oder Ausstieg anderer Passagiere während der Reise.
Zu beachten: Kabotagebeförderungen (egal ob im Zusammenhang mit Gelegenheits- oder Linienverkehr durchgeführt), wie in VO 1073/2009 definiert, fallen in den Anwendungsbereich der französischen Entsenderegelungen.
Das Fahrtenblatt muss verwendet werden, um nachzuweisen, dass es sich um Gelegenheitsverkehr handelt, der nicht in den Anwendungsbereich fällt.
Entsendebescheinigung
Wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind und das Formular zur Verfügung steht (laut Auskunft der französischen Behörden soll dies in den nächsten Tagen der Fall sein), können die einzelnen Felder direkt am PC ausgefüllt und die Bescheinigung dann ausgedruckt werden. Das Ausfüllen obliegt dem entsendenden Unternehmer (Geschäftsführung). Die Bescheinigung muss in zweifacher Ausfertigung erstellt werden (eine für den Fahrer unterwegs, die andere für den Repräsentanten – im letzteren Fall genügt die elektronische Version (.pdf)).
Weitere Dokumente
Der Arbeitsvertrag muss im Fahrzeug mitgeführt werden. Übersetzung ins Französische ist nicht verpflichtend. Anders bei Leiharbeitsverhältnissen: Kopie des Leiharbeitsvertrages (zwischen Arbeitnehmer und Leiharbeitsunternehmen) muss in französischer Übersetzung mitgeführt werden. Es muss kein vereidigter Übersetzer genutzt werden.
Relevante Lohnbestandteile
Die für den Referenzlohn relevanten Lohnbestandteile sind:
- Mindestlohn (stündlich oder monatlich)
- Überstundenvergütung
- gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Zuschläge
Entsendungszulagen als Erstattung für entstandene Kosten wie Reise-, Unterkunft- und Verpflegungskosten gelten auch dann nicht als berücksichtigungsfähig, wenn sie als feste Pauschalsumme gezahlt werden. (ah)
- FAQ englisch (340.3 KB, PDF)