Die Veranstaltung verbuchte in diesem Jahr einen absoluten Besucherrekord. Aus Sicht der Landesregierung sei dies unter anderem mit auf die Einbeziehung der beiden Verbände des privaten Busgewerbes und des bdo sowie der Tatsache, dass hierdurch Busthemen eine stärkere Berücksichtigung fanden, zurückzuführen. Die Vertreter der bdo-Landesverbände VDV Rheinland und VVRP konnten sogleich die für den privaten Mittelstand wichtigen Themenfelder besetzen und konkrete Impulse für eine anschließende Diskussion geben.
Der Präsident des bdo, Wolfgang Steinbrück, sprach sich auf der zu Beginn des Kongresses hochrangig vertretenen Podiumsdiskussion ausdrücklich für den bewährten deutschen Rechtsrahmen aus. Mit der Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) an die EU-Verordnung 1370/07 sei auch künftig gewährleistet, dass mittelständige Busunternehmen auf eigene Initiative Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr anbieten und mit ihrer Expertise die Verkehrsangebote zum Wohle der Kunden weiterentwickeln können. Der Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre entlaste die öffentlichen Haushalte und damit den Steuerzahler. Vor diesem Hintergrund lobte Steinbrück auch die rheinland-pfälzische Umgestaltung der Schülerausgleichsmittel gemäß § 45a PBefG, die einen Unternehmerbezug garantiert. In vielen Ländern wird dies bedauerlicherweise anders gelöst, so Steinbrück.
Die beiden Landesverbände des bdo – VDV Rheinland und VVRP – begrüßen seit längerem, dass nunmehr das seit mehreren Jahren laufende Verfahren zu einem positiven Ende gekommen ist und wieder Planungssicherheit hergestellt sowie die stetigen Abwärtsentwicklung der finanziellen Mittel bei den Ausgleichsleistungen im Hinblick auf die Finanzierung des ÖPNV gestoppt wurde. Die Zusicherung des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen des Fachforums 2 des Kongresses „Mittelständisches Verkehrsgewerbe als Partner im öffentlichen Personennahverkehr“, durch eine umfassende Evaluation des bestehenden Tariftreuegesetzes dessen Auswirkungen zu untersuchen, wurde durch die Verkehrsverbände VDV Rheinland und VVRP begrüßt. So fordern die beiden Verbände seit langem, weitere Kontrollmechanismen zur Einhaltung von Tariftreue sowie die Einführung einer Lohngleitklausel ins LTTG zu statuieren. Dass Unternehmen bei Angebotsabgabe Preisentwicklungen bis zehn Jahre im Voraus abschätzen müssten, sei unrealistisch, so die Vertreter während der Veranstaltung.
Erfreulich ist es aus Sicht der beiden Verbände auch, dass ein Vertreter des Ministeriums zusicherte, bei der Umsetzung des ÖPNV-Konzepts Rheinland-Pfalz Nord die Unternehmen nunmehr eng einzubeziehen zu wollen. Die Bündelung der Linien im südlichen Teil von Rheinland-Pfalz wurde vom grünen Tisch aus vollzogen. Insofern werten VDV Rheinland und VVRP diese Ankündigung als Erfolg der gemeinsamen „Lobbyarbeit“ für das private Verkehrsgewerbe. Weitere „Highlights“ des Kongresses aus Sicht des Mittelstandes waren die Referate und Diskussionen rund um die Themen Ausschreibungswettbewerb, innovative Modelle zukünftiger ÖPNV-Finanzierung, Kundenwünsche an einen zeitgemäßen Nahverkehr sowie Fragen zur Fahrpersonalakquise. (ah)