Vergangene Woche hat der Tarifausschuss beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales den zwischen dem Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossenen Lohntarifvertrag Nr. 31 rückwirkend zum 1. April 2025 für allgemeinverbindlich erklärt. Die Regelung gilt für die Lohngruppen 2aa bis 2ad. Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) bewirkt gemäß Tarifvertragsgesetz, dass die tariflichen Rechtsnormen auch für bislang nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des Geltungsbereichs verbindlich werden. Damit haben alle Omnibusfahrerinnen und -fahrer in privaten bayerischen Busbetrieben Anspruch auf die tariflich festgelegten Löhne sowie auf sämtliche Zuschläge – etwa für Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Mehrarbeit.
Signal gegen Lohn- und Sozialdumping bei Busfahrern
Der Tarifvertrag gilt mindestens bis zum 31. Dezember 2027. Die Einhaltung gesetzlich und tarifvertraglich vorgegebener sozialer Standards und Arbeitsbedingungen liegen im öffentlichen Interesse und sind für den Erhalt der Verkehrssicherheit unerlässlich. „Mit der Allgemeinverbindlicherklärung des Lohntarifvertrags haben das Arbeitsministerium und die Sozialpartner ein starkes Signal gegen Lohn- und Sozialdumping gesetzt“, betont Nico Schoenecker, Vorsitzender der LBO-Tarifkommission. „Gerade angesichts der hohen Verantwortung des Fahrpersonals ist es essenziell, dass die Löhne ein gutes Einkommen ermöglichen und Beschäftigte nicht in Zweit- oder Drittarbeitsverhältnisse gedrängt werden.“ Angemessene Lohn- und Arbeitsbedingungen seien nicht nur ein Gebot der Fairness, sondern auch ein entscheidender Faktor zur Sicherung der Verkehrssicherheit und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Branche, so der LBO.