BGF beschließt Beitragssenkungen

24.03.2005 13:26 Uhr

Erstmals seit 1989 Beitragssenkungen für Omnibusunternehmen

Der für das Verkehrsgewerbe zuständige Unfallversicherungsträger, die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF), beschließt seit 1989 erstmals Beitragssenkungen und ist „froh diesen Schritt für eine gebeutelte Branche vollziehen zu können“, teilte der Vorsitzende des Vorstandes Klaus-Peter Röskes mit. Möglich wird die Senkung der Beiträge vor allem durch einen Rückgang der Unfälle im Verkehrsgewerbe um rund 6 Prozent im vergangenen Jahr. Verbunden damit ist auch ein Rückgang der Behandlungskosten für Verletzte und Erkrankte und Rentenleistungen um 1,21 Prozent. Die rückgängigen Unfallzahlen sind Ausdruck gemeinsamer Anstrengungen von Berufsgenossenschaft und Unternehmen, um den Beschäftigten sichere und gesunde Arbeitsplätze zu garantieren. Die von den bdo-Landesverbänden angebotenen Schulungsprogramme sowie die Fahrsicherheitstrainings tragen dazu wesentlich bei. „Ich begrüße das sozialpolitische Signal der BGF. Es zeigt, dass unsere langjährigen gemeinsamen Anstrengungen für das sicherste Verkehrsmittel nachhaltig wirken. Dazu zählen die von unseren Landesverbänden angebotenen Schulungen genauso wie die aufgelegten Programme der BGF. Insbesondere die finanzielle Beteiligung der BGF an Fahrerschulungen ist hervorzuheben“, so Wolfgang Steinbrück in einer ersten Stellungnahme. Der neu festgesetzte Beitragsfuß beträgt für das Jahr 2004 3,05 Euro und ist damit um 3,17 Prozent niedriger als im Vorjahr. Der Beitragsfuß dient als Berechnungsgröße für die nach Lohnsummen und Gefahrenklassen differierenden Beiträge der Mitgliedsunternehmen. Für Unternehmen, deren Entgelte nicht wesentlich gestiegen sind und die Ihren Vorschuss für 2004 vollständig zahlten, ergibt sich hierdurch ein Überschuss, da der Vorschussberechnung von 2004 ein deutlich höherer Beitragsfuß, nämlich von 3,31, zu Grunde lag. Dieser Überschuss wird jedoch mit dem Vorschuss für das Jahr 2005 verrechnet. Eine Rückzahlung erfolgt nicht. Ende April versendet die BGF die Beitragbescheide für 2005 an die Unternehmen. Für das Jahr 2005 werden als Vorauszahlung wieder 105 Prozent des festgestellten Umlagebeitrages erhoben, was einem Vorschuss-Beitragsfuß von 3,20 entspricht. Die BGF erhebt im Gegensatz zu den übrigen Sozialversicherungsträgern keine festen Monatsbeiträge. Sie ermittelt nach Ablauf des Kalenderjahres anhand der Aufwendungen den tatsächlichen Beitragsbedarf. Der Beitrag eines Unternehmens an die BGF bestimmt sich nach dem jeweiligen Unfallrisiko (ausgedrückt durch die Gefahrklasse), der Höhe der Versicherungssumme der Unternehmerpflichtversicherung sowie der Höhe der gezahlten Arbeitsentgelte. Mit einem erhöhten Grad der Unfallgefahr eines Gewerbezweiges steigt die Gefahrenklasse und somit auch der fällige Betrag. Weiterhin ist der jährlich neu ermittelte Beitragsfuß der BGF wichtiger Bestandteil der Beitragsberechnung. Mit den Faktoren Versicherungssumme bzw. Arbeitsentgelt, Gefahrklasse und Beitragsfuß lässt sich der Beitrag für jedes Unternehmen errechnen. (Quelle: bdo)

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