Bundesrat macht Weg für Nfz-Filternachrüstung frei

30.11.2007 12:53 Uhr
Feinstaub
© Foto: ddp

In seiner Sitzung am 30. November hat der Bundesrat einer Änderung der sogenannten Kennzeichnungsverordnung zugestimmt, die die Vergabe von Schadstoffplaketten und das Befahren von Umweltzonen für Kraftfahrzeuge regelt.

Die Änderung beinhaltet unter anderem Bestimmungen für die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit Partikelfiltern. Damit können Transporter, Lkw und Busse nun endlich vorschriftsmäßig mit Filtern gegen Dieselruß ausgestattet werden und so eine Schadstoffplakette erhalten, die für das Befahren von Umweltzonen notwendig ist. Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) kritisiert die viel zu späte Verabschiedung der Regelung, da bereits in vier Wochen die ersten Umweltzonen in Deutschland in Kraft treten. "Gewerbetreibende, die von den Umweltzonen besonders betroffen sind, erhalten erst jetzt die Möglichkeit, ihr Fahrzeug ordnungsgemäß nachzurüsten. Bis zum 1. Januar 2008 ist das aber nur noch schwer machbar", erläutert Hermann-Josef Vogt vom VCD-Bundesvorstand. Für Pkw seien die Bestimmungen über die Nachrüstung von Partikelfiltern bereits im April in Kraft getreten.

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