Der Busfahrer hatte es vor allem auf ausländische Fahrgäste abgesehen, heißt es im Bericht. Er kassierte von den Touristen zwar Fahrgeld, händigte aber kein Ticket aus. Dies bemerkte ein Fahrgast und beschwerte sich bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG). Diese schickten einen Prüfer los, der Ähnliches beobachtete. Zudem bestätigten Videoaufnahmen den gegen ihn geäüßerten Verdacht, teilt "Spiegel Online" mit.
Dem Busfahrer wurde fristlos gekündigt - ohne vorherige Abmahnung
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat nun geurteilt, dass die fristlose Kündigung rechtens ist. Mit dem Urteil (Aktenzeichen 10 Sa 469/18) bestätigte es die Entscheidung der BVG. (pb)