Weil der Zoll in seinem Bus auf dem Rückweg aus Tschechien zwei Taschen mit Schmuggel-Zigaretten gefunden hatte, die keinem Fahrgast zugeordnet werden konnten, sollte ein Busfahrer rund 500 Euro Strafzoll zahlen. Dies hielt er für nicht gerechtfertigt und zog vor das Münchner Finanzgericht – wo er Recht bekam. Der Vorsitzende Richter entschied, dass die Beamten des zuständigen Regensburger Hauptzollamts den Steuerbescheid noch einmal überdenken müssen, da sie ihren Ermessensspielraum nicht ausreichend zugunsten des Busfahrers genutzt hätten. Voraussichtlich wird die Zollbehörde den Bescheid über 513,60 Euro nun aufheben. Vor fünf Jahren war der Bus bei einer Fahrt aus Tschechien im oberfränkischen Schirnding kontrolliert worden. Dabei fanden die Zöllner die Taschen mit insgesamt 3.760 Zigaretten, konnten sie aber keinem der 48 Fahrgäste zuordnen. Und – wenig erstaunlich – es bekannte sich auch niemand zu ihrem Besitz. Daher wollte das Zoll kurzerhand den Fahrer zur Verantwortung ziehen. Es gibt zwar eine Anweisung des Bundesfinanzministeriums, dass in einem solchen Fall die Fahrer, die gutgläubig Schmuggelware nach Deutschland bringen, nicht belangt werden. Jedoch befand das Zollamt, dass dies nur gelte, wenn der Zollbescheid den Fahrer in existenzielle Nöte bringen würde. Das sah der Richter des Münchner Finanzgerichts anders: Es könne nicht sein, dass man nur dann davon komme, wenn man besonders viel schmuggele. Der Anwalt des Busfahrers hatte dessen Klage damit begründet, dass ein Busfahrer nicht jede Tasche von Reisenden kontrollieren könne. (akp)
Busfahrer muss nicht für Schmuggel-Zigaretten zahlen
Das Münchner Finanzgericht befasste sich heute, 13. Oktober 2011, mit der Frage, ob ein Busfahrer Strafzoll für im Bus gefundene Schmuggel-Zigaretten zahlen muss – und entschied: Nein.