Der Verbraucherschutz für Reisende sei „in einigen Punkten verbesserungswürdig“, sagte Ramona Pop, Vorständin der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), in einem Fachgespräch des Ausschusses für Tourismus des Bundestages. Unter anderem nannte die ehemalige Grünen-Politikerin die Bereiche Pauschalreisen, Fluggastrechte und die Rechte von Bahnkunden. In der von der Ausschussvorsitzenden Anja Karliczek (CDU) geleiteten Sitzung des Ausschusses für Tourismus sagte Pop, die Erneuerung der Pauschalreiserichtlinie sei aus ihrer Sicht gut ausgefallen und stärke das mit der Pandemie etwas ins Wanken geratene Vertrauen in Pauschalreisen.
Stornierungen bei außergewöhnlichen Umständen
Pop begrüßte unter anderem die geschaffene Gutschein-Regelung und dass es klarere Regelungen für Stornierungen bei außergewöhnlichen Umständen gebe. Konkrete Verbesserungen gebe es auch bei komplexen Online-Buchungen. Die Insolvenzabsicherung sei ebenfalls teilweise verbessert worden. Pop kritisierte die weiter fehlende Möglichkeit der Schlichtung bei Auseinandersetzungen zwischen Reisenden und Veranstaltern bei Pauschalreisen.
Pop plädiert für niederschwellige Schlichtungen
Pauschalreisen seien das Produkt mit „den zweitmeisten Beschwerden“, sagte die Verbraucherschützerin. Schlichtungen seien eine niedrigschwellige und kostengünstige Möglichkeit zur Streitbeilegung. Verbraucher würden oft die hohen Kostenrisiken bei gerichtlichen Auseinandersetzungen scheuen und damit auf ihren Ausgaben sitzenbleiben, führte Pop weiter aus. Die Verbraucherschutzminister hätten sich schon 2023 für eine Stärkung der Schlichtung ausgesprochen, die Bundesregierung ebenso. Es sollte ein „rechtlicher Rahmen für eine außergerichtliche Streitbeilegung“ geschaffen werden, empfahl Pop.
Verbraucherschutz bei multimodalem Reisen
Verbessert werden muss laut Pop der Verbraucherschutz bei multimodalem Reisen, etwa wenn mit der Bahn zum Flug angereist und der Flug wegen der Bahnverspätung verpasst werde, sagte Pop. Wer mit Bahn oder Bus zum Flugzeug anreise, habe „keinen wirklichen Schutz“. Der klassische Fall sei eine Verspätung der Bahn und ein dadurch verpasster Flug. Das sei kein Entschädigungsfall, was Pop ändern will. Das Deutschlandticket müsse ebenfalls in die Fahrgastrechte einbezogen werden.