Die weitergehende Klage über Zahlung von weiteren 300,00 Euro Schmerzensgeld wies das Gericht zurück. Nach den Feststellungen des Gerichts schlug der Busfahrer am 27. Oktober 2012 gegen 23.45 Uhr die Geschädigte im Bus der Linie 700 im Bereich der Haltestelle Steintor mit zwei Schlägen ins Gesicht. Der Busfahrer war mit dem weiblichen Fahrgast in Streit über die Erlaubnis zur Nutzung des Busses geraten.
Das Gericht stellte fest, dass der Busfahrer zwar das „Hausrecht" im Bus ausgeübt, hierbei aber die Grenzen des Schikaneverbots überschritten hat. Nachdem der Busfahrer den Zutritt zum Bus im Bereich Hannover-Linden verweigerte, die Klägerin aber dennoch den Bus betrat, bestand im Bereich der Haltestelle Steintor kein Grund mehr, die Klägerin aus dem Bus zu werfen. Umstände, die der in § 22 Personenbeförderungsgesetz normierten Beförderungspflicht entgegenstanden, bestanden in dieser Situation nicht, so das Gericht in einer Mitteilung. Die strittige Überbelegung des Busses habe zu diesem Zeitpunkt in jedem Fall nicht mehr vorgelegen. Als der Busfahrer die Klägerin aus dem Bus heraus drängen wollte, kam es zu den zwei Schlägen. Die Klägerin erlitt eine Verletzung des Nasenbeins, eine HWS-Distorsion sowie Prellmarken und Schürfwunden. Das Gericht hat hierfür ein Schmerzensgeld von 500,00 als angemessene Entschädigung festgesetzt.
(Az: 502 C 9056/13)
(ah)