Die dänische Regierung reagiere damit auf die zunehmende Problematik mit ausländischen Bussen, die in Städten wie Kopenhagen für einen längeren Zeitraum abgestellt werden, um dann Flug- oder Kreuzfahrtpassagiere innerstaatlich, zu meist günstigeren Preisen als sie die lokalen Busunternehmen anbieten können, zu befördern.
Die verschärften Regelungen treten am 1. November 2019 in Kraft, schreibt der bdo. Kabotagebeförderung werde ab diesem Zeitpunkt nur noch begrenzt möglich sein. Betroffen ist nur Kabotage im Gelegenheitsverkehr. Linienfernverkehr sei von dieser Regelung ausgenommen. Sollten die neuen Vorschriften nicht eingehalten werden, drohen laut bdo Bußgelder in Höhe von circa 4.700 Euro.
Von der neuen Regelung sind die klassische Kabotage und grenzüberschreitende Fahrten (Rückfahrten) mit Exkursionen betroffen. Nicht darunter fallen hingegen klassische Rundfahrten mit geschlossenen Türen, grenzüberschreitende Fahrten (Hinfahrt), grenzüberschreitende Fahrten (Hinfahrt) mit Exkursionen und grenzüberschreitende Fahrten (Rückfahrt). (ts)