Denn für alle Wirtschaftgüter, die bis Ende 2010 angeschafft werden, stünde noch die degressive AfA in Höhe von 25 Prozent pro Jahr, maximal das zweieinhalbfache des linearen AfA-Satzes zur Verfügung. Wirtschaftsgüter, die erst in 2011 angeschafft werden, könnten nicht mehr degressiv abgeschrieben werden. Zwar stehe Unternehmern für einen erst im Dezember angeschafften Bus in 2010 auch nur noch die degressive AfA in Höhe von 1/12 des jährlich möglichen AfA-Betrages zur Verfügung. Allerdings können Sie dann die degressive AfA für diesen Bus auch noch in 2011 und in den folgenden Jahren in Anspruch nehmen. Überschreite der Betrieb nicht die Größenmerkmale des § 7g EStG, so könnten zusätzlich zur regulären AfA noch im Jahr der Anschaffung 20 Prozent der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung steuerlich geltend gemacht werden. (ah)
Degressive Abschreibung fällt weg
Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) rät Unternehmern, die für den Januar 2011 die Anschaffung eines neuen Busses oder eines anderen beweglichen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens plane, zu prüfenn, ob nicht noch eine Auslieferung im Dezember 2010 möglich ist.