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Deutsche Touring: Insolvenzantrag – Betrieb geht weiter

05.04.2017 10:39 Uhr
Deutsche Touring: Insolvenzantrag – Betrieb geht weiter
© Foto: Deutsche Touring

Der Fernbusanbieter Deutsche Touring hat kürzlich einen Insolvenzantrag gestellt. Nun soll eine Sanierung folgen.

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Die Deutsche Touring mit Sitz in Eschborn will sich auf diesem Weg neu aufstellen, „um auch künftig in der von einem aggressiven Preiswettbewerb gekennzeichneten Branche weiter bestehen zu können“. Einen ersten Erfolg konnte das Unternehmen zusammen mit dem vom Amtsgericht Frankfurt am Main bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter Miguel Grosser von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter bereits erreichen: Es gelang, mit den in verschiedenen Pools zusammengeschlossenen Vertrags-Busunternehmen eine Einigung zu erzielen. Damit ist vorerst die reibungslose Fortführung einer Vielzahl von Buslinien sichergestellt. Die Fortführung des Geschäftsbetriebs, insbesondere an den zwei von der Deutschen Touring geführten Busbahnhöfen in Hannover (ZOB) und Stuttgart (Airport Bus Terminal), sowie der Ticketverkauf sind weiterhin gewährleistet.

„Unser erstes Ziel ist die Stabilisierung des Geschäftsbetriebs. Wichtig ist, dass der Ticketverkauf weiterlaufen kann und die Deutsche Touring vorerst voll handlungsfähig bleibt. Dazu brauchen wir die Mitarbeiter mit ihrer hohen fachlichen Kompetenz und die Unterstützung unserer Vertragspartner. Allerdings sind die Rahmenbedingungen für eine auf Dauer angelegte Sanierung im Insolvenzverfahren sehr schwierig. Wir haben jedoch bereits erste Kontakte zu potenziellen Interessenten aufgenommen. Ich kann aber noch keine Prognose abgegeben, ob und in welcher Form es gelingen kann, die Deutsche Touring zu erhalten“, so der vorläufige Insolvenzverwalter Miguel Grosser in einer ersten Einschätzung. Positiv sei jedenfalls, dass das Unternehmen Löhne, Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge auch für den Monat März noch gezahlt habe. Damit steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter, den das Amtsgericht Frankfurt am Main auch mit der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Gesellschaft beauftragt hat, der gesamte Insolvenzgeldzeitraum von drei Monaten zur Verfügung, um eine Möglichkeit zur Fortführung zu finden. Auch die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes ist bereits in die Wege geleitet, damit die Mitarbeiter die ihnen zustehenden Zahlungen auch weiterhin pünktlich bekommen. (ah)

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