Das berichtet der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo). "Wir begrüßen, dass im laufenden Verfahren noch Erleichterungen Eingang in das Gesetz gefunden haben", so bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. Der Verband kritisiere aber weiterhin die Mehrbelastungen für die Bustourismuswirtschaft. Die neuen Regelungen bringen laut bdo Bürokratie und Haftungsrisiken mit sich, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen große Hemmnisse darstellen würden. Aus Sicht des bdo werden somit Wachstum und Arbeitsplätze gefährdet. Gemeinsam mit anderen Tourismusverbänden hat der bdo dafür geworben, die Tagesreisen aus dem Anwendungsbereich des Pauschalreiserechts zu nehmen. Die nun erfolgte Anhebung der Wertgrenze von ursprünglich 75 Euro auf 500 Euro solle dafür sorgen, dass Tagesreisen in der Praxis kaum noch dem Pauschalreiserecht unterfallen. Die sogenannte Schwarztouristik vom Anwendungsbereich des Pauschalreiserechts abzukoppeln, halte der bdo für falsch. Gleiches gelte für die Tatsache, dass Pflichten in Fällen höherer Gewalt nun einseitig den Reiseveranstaltern aufgebürdet würden. (pb)
Deutscher Bundestag beschließt Neuerung beim Reiserecht

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2017 die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht beschlossen.