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Deutschlandticket: Bund will Tarifgenehmigung vereinfachen

31.01.2023 17:45 Uhr | Lesezeit: 5 min
Deutschlandticket: Bund will Tarifgenehmigung vereinfachen
Das Deutschlandticket soll eine dauerhafte Vereinfachung des Tarifsystems im ÖPNV bringen, so der Bund
© Foto: Julian Stratenschulte/dpa/picture-alliance

Für einen Start des Deutschlandtickets sollen die Tarifgenehmig vereinfacht werden, damit das Ticket überall im bundesdeutschen Nahverkehr gilt.

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Der Bund will für einen Start des Deutschlandtickets am 1. Mai Verfahren zu Tarifgenehmigungen vereinfachen. Das soll zentral erfolgen, wie aus einem Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums hervorgeht. Dieser lag der „Deutschen Presse-Agentur“ am Dienstag, 31. Januar, vor. Das Ministerium will damit auf eine Forderung der Länder eingehen. Das Kabinett soll sich am Mittwoch mit dem Entwurf befassen. Über diesen hatte zuvor das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) berichtet.

Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) als Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz der Länder hatte gesagt, das Deutschlandticket müsste eigentlich in den Verkehrsverbünden von den Aufsichtsbehörden jeweils als neuer Tarif genehmigt werden. „Das wären Hunderte von Genehmigungen, so ist das geltende Recht“, erklärte Krischer. „Ich erwarte da vom Bund Flexibilität, dass man die gesetzliche Möglichkeit schafft, dass das Deutschlandticket einmal oder mindestens auf Länderebene genehmigt wird und dann überall gilt.“

Der Entwurf sieht eine „Genehmigungsfiktion“ vor

Laut Entwurf des Bundesverkehrsministeriums für eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes soll eine bis 31. Dezember 2023 befristete „Genehmigungsfiktion“ ausgesprochen werden, um die kurzfristige und bundeseinheitliche Umsetzung des Deutschlandtickets zu gewährleisten. Für den Zeitraum ab 1. Januar 2024 hätten die Länder dies sicherzustellen.

Das bundesweit gültige Billigticket soll am 1. Mai eingeführt werden. Wie zwischen Bund und Ländern vereinbart, stellt die Bundesregierung den Ländern für das Ticket 1,5 Milliarden Euro jeweils für die Jahre 2023 bis 2025 zusätzlich zur Verfügung. Da das Ticket später als zum 1. Januar 2023 eingeführt werde, verringere sich der für Fahrgeldeinnahmeverluste notwendige Ausgleichsbetrag anteilig. Etwaige Mehrkosten, die den Unternehmen 2023 durch Mindereinnahmen entstehen, werden Bund und Länder je zur Hälfte tragen, wie es im Entwurf heißt.

Die Bundesregierung fördere mit dem Ticket die dauerhafte Vereinfachung des Tarifsystems im Öffentlichen Personennahverkehr durch die Länder und setze einen Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV sowie zur Energieeinsparung. Außerdem trage das Deutschlandticket zum Erreichen der Klimaziele des Bundes im Verkehrssektor bis zum Jahr 2030 bei und solle die Bürgerinnen und Bürger finanziell entlasten.

Welche Folgen sich Experten durch ein digitales Deutschlandticket für die Digitalisierung des ÖPNV in Deutschland erhoffen, lesen Sie hier.

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