Darauf weist der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hin. Laut Bericht sind in den Jahren 2013 bis 2014 die bei Kontrollen festgestellten Zuwiderhandlungen im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum um 15 Prozent zurückgegangen. Anstrengungen der Busunternehmen für ein Mehr an Sicherheit zeigten Wirkung, so der bdo. Vor dem Hintergrund dieses positiven Untersuchungsergebnisses komme es nun bei den anstehenden Beratungen zum Mobility Package in Brüssel auf eine umfassende Untersuchung der Verordnung 561/2006 zu Lenk- und Ruhezeiten und der Besonderheiten des Busverkehrs an. bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard fügt an: „Hierbei muss die Chance genutzt werden, Vorschriften zu entwickeln, die den Bedürfnissen unserer Fahrgäste und Fahrer besser entgegenkommen. Denn, ein Fahrgast ist kein Frachtgut!“
Der Wehrmutstropfen des Berichts ist laut bdo, dass die vorgabengerechte hohe Kontrolldichte in Deutschland in vielen anderen EU-Ländern nicht erreicht wird. Der Bericht zeige, dass die bestehenden Maßnahmen griffen, dennoch müssten sie auch überall gleichermaßen durchgesetzt werden.
Zum Hintergrund: Mit dem Mobility Package hat die EU-Kommision Ende Mai 2017 ein umfassendes Maßnahmenpaket mit Änderungsvorschlägen zu verschiedenen EU-Vorschriften vorgelegt, darunter auch die Verordnung (EG) Nummer 561/2006 zu Lenk- und Ruhezeiten. Es wird erwartet, so der bdo, dass sich die Verhandlungen dazu in Brüssel über die kommenden zwei Jahre erstrecken werden. (ts)