Damit kann das Gesetz zu Grenzwerten für den von Dieselabgasen mitverursachten krebserregenden Feinstaub mit seiner Veröffentlichung im EG-Amtsblatt im Mai in Kraft treten. Ihm zufolge müssen die kleinsten, extrem gefährlichen Partikel PM 2,5 in Städten bis 2020 gegenüber den künftig 2010 gemessenen Grenzen um zwanzig Prozent gesenkt werden. Ab 2015 soll das Limit von zwanzig Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (μg/m3) nicht mehr überschritten werden. Auf ihrem gesamten Gebiet müssen die Unionsländer eine durchschnittliche PM-2,5-Jahresgrenze von 25 µg/m³ einhalten. Sie ist ab 2015 rechtsverbindlich, sollte aber schon ab 2010 erreicht werden. Für die zehn Mikrometer großen Staubpartikel PM 10 bleibt der seit 2005 geltende Jahresgrenzwert von 40 μg/m3 bestehen. Dasselbe gilt für die Tagesgrenze von 50 μg/m3, die nur an 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Für Gebiete, in denen sich die Einhaltung der Werte als objektiv schwierig erweist, können die Fristen zur Einhaltung der Auflagen um bis zu drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie verschoben werden.
EU-Feinstaub-Richtlinie verabschiedet
Zweieinhalb Jahre nach dem Vorschlag der EU-Kommission wurde jetzt die EU-Richtlinie zur Luftqualität verabschiedet.