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EU-Kommission plant Änderung der 12-Tage-Regelung

15.05.2017 14:58 Uhr
EU-Kommission
© Foto: ddp/Winfried Rothermel

Die Verordnung 561/2006 wird überarbeitet – am 31. Mai 2017 wird der Vorschlag von der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat übermittelt.

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Wie Sandra van de Walle, die Brüsseler Repräsentantin des RDA Internationalen Bustouristik Verbandes, am 15. Mai berichtet, ist der von der federführenden Generaldirektion Verkehr und Mobilität (GD Move) vorbereitete Vorschlag derzeit in der sogenannten Interservice-Konsultation, bevor er am 31. Mai angenommen wird. Die zu konsultierenden Generaldirektionen sind: Verkehr und Mobilität (MOVE), Beschäftigung, Binnenmarkt und Industrie, Justiz und Verbraucher, Regionalpolitik und Stadtentwicklung, Wettbewerb sowie Wirtschaft und Finanzen.

Der von der GD Move vorbereitete Text umfasst unter anderem die vom RDA immer wieder eingeforderte Erweiterung der 12-Tage-Regelung auch auf den inländischen Verkehr. Bis jetzt kann die 12-Tage-Regelung bekanntlich nur auf den grenzüberschreitenden Verkehr Anwendung finden. Die Kommission hat in ihrer Folgenabschätzung festgestellt, dass eine Erweiterung auf den inländischen Verkehr keinerlei Nachteile für die Fahrer und für die Straßenverkehrssicherheit hat.

Nach dem Willen der GD Move soll unter anderem die durchschnittliche wöchentliche Ruhezeit weiterhin 45 Stunden betragen. Allerdings soll mehr Flexibilität in einem Gesamtzeitraum von vier Wochen eingeräumt werden. Dies bedeutet, dass ein Fahrer nach jeder Woche eine zusammenhängende Ruhezeit von mindestens 24 Stunden nehmen und am Ende der vier Wochen auf insgesamt 180 Stunden Ruhezeit kommen muss.

Eine verkürzte monatliche Ruhezeit ist dagegen nicht geplant. Die Pausenregelung innerhalb von 4,5 Stunden soll ebenfalls flexibler gestaltet werden. So sollen die insgesamt 45 Minuten in 3 x 15 min aufgeteilt werden können.

RDA-Präsident Benedikt Esser: „Wir hoffen sehr, dass die Vorschläge auch umgesetzt werden und begrüßen die insgesamt höhere Flexibilität, die der Branche hierdurch bei den Lenk-und Ruhezeiten einräumt wird.

Noch nicht beantwortet werden konnte die Frage, ob die Entsenderichtlinie erst nach fünf, sieben oder neun Tagen auf den internationalen Busreiseverkehr Anwendung finden soll.

Der Vorschlag wird nach dem 31. Mai an das EP und den Rat zur Mitentscheidung übermittelt. (ah)

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