Die EU-Kommission wird ein förmliches Prüfverfahren wegen mutmaßlicher staatlicher Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn einleiten. Es geht dabei um öffentlicher Gelder, die durch die hessischen und rheinland-pfälzischen Behörden sowie die Muttergesellschaft des Flughafens - die in öffentlicher Hand befindliche Fraport AG - gewährt wurden. Außerdem beschloss die EU-Kommission, die in Hahn erhobenen Flughafenentgelte und die mit dem irischen Luftfahrtunternehmen Ryanair geschlossenen Einzelverträge zu prüfen. Sie reagiert damit auf Beschwerden eines konkurrierenden Luftfahrtunternehmens sowie eines Fluggesellschaftenverbands. Nach einer ersten Prüfung der Fakten stellte die EU-Kommission fest, dass die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH sich möglicherweise wie ein marktwirtschaftlich handelnder Privatinvestor verhalten hat. Dies lasse sich aber im Moment nicht zweifelsfrei belegen. Nach Auffassung der EU-Kommission müssen deshalb die Beteiligten und die deutschen Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, bevor abschließend entschieden werden kann, ob die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH und/oder dort tätige Luftfahrtunternehmen staatliche Beihilfen erhalten haben. Die EU-Kommission würdigte in ihrem Beschluss die vom Flughafen Frankfurt-Hahn ausgehenden positiven Impulse auf die wirtschaftliche Entwicklung des Hunsrücks. Diese können berücksichtigt werden, wenn geprüft wird, ob die Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sind.
EU-Kommission prüft Beihilfen für Flughafen Frankfurt-Hahn
Neben den öffentlichen Zahlungen werden auch die Einzelverträge mit Ryanair untersucht.