EU regelt ÖPNV neu

10.05.2007 15:13 Uhr

Inhouse-Geschäft möglich, ebenso Direktvergabe und Ausschreibung.

Das Europäische Parlament hat am 10. Mai über die Verordnung zur Neuregelung des ÖPNV abgestimmt. Demnach sollen die Kommunen entscheiden können, ob sie ÖPNV-Dienste selbst erbringen oder für den Wettbewerb öffnen wollen. Auch eine Direktvergabe wird möglich sein. Die vom Parlament beschlossenen Änderungen muss nun noch der Ministerrat bestätigen, was jedoch sehr wahrscheinlich ist. Zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Neuregelung dann in Kraft. Die wichtigsten Punkte: - Städte und Regionen können entscheiden, selbst öffentliche Personenverkehrsdienste zu erbringen (Inhouse-Geschäft) oder öffentliche Dienstleistungsaufträge direkt an eine rechtlich getrennte Einheit zu vergeben, über die sie „eine Kontrolle ausüben, die der Kontrolle über ihre eigenen Dienststellen entspricht“ - Werden die Dienste Dritter, die keine internen Betreiber sind, in Anspruch genommen, so müssen die öffentlichen Aufträge ausgeschrieben werden. Dieses Verfahren muss allen Betreibern offen stehen, fair sein und den Grundsätzen der Transparenz und Nichtdiskriminierung genügen - Öffentliche Dienstleistungsaufträge, die entweder einen geschätzten Jahresdurchschnitt von weniger als eine Millionen Euro oder eine jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von unter 300.000 Kilometern aufweisen, kann die zuständige Behörde direkt vergeben. Die Direktvergabe an kleine und mittlere Unternehmen, die nicht mehr als 23 Fahrzeuge betreiben, ist laut einem vom Parlament angenommenen Änderungsantrag bis zu den Schwellenwerten von zwei Millionen Euro beziehungsweise 600.000 Kilometern möglich - Öffentliche Dienstleistungsaufträge sind befristet und haben für Busverkehrsdienste eine Laufzeit von höchstens zehn Jahren. Geltende Verträge können für ihre vorgesehene Laufzeit gültig bleiben, jedoch nicht länger als 30 Jahre. Die Laufzeit kann um die Hälfte der ursprünglichen Laufzeit verlängert werden, wenn der Betreiber Investitionen in Wirtschaftsgüter tätigen muss, deren Amortisierungsdauer außergewöhnlich lang ist. - Interne Betreiber dürfen nicht aus geschützten Märkten heraus auf anderen Märkten agieren und sich dort an Ausschreibungen beteiligen - Beabsichtigt eine Behörde die Vergabe ohne Ausschreibung, so muss sie detaillierte Bestimmungen einhalten, mit denen die Angemessenheit der Ausgleichsleistung gewährleistet wird und die der angestrebten Effizienz und Qualität der Dienste Rechung tragen Die Übergangsfrist für die Anwendung der neuen Bestimmungen hat das Parlament auf zehn Jahre festgelegt. "Der Mittelstand kann mit der vorliegenden Verordnung gut leben", äußerte sich nach der Abstimmung bdo-Präsident Wolfgang Steinbrück. "Viele unserer Forderungen wurden aufgenommen. Es bleibt zu hoffen, dass es nun kein weiteres Vermittlungsverfahren geben wird. In dieser Angelegenheit habe ich bereits Kontakt mit Bundesverkehrsminister Tiefensee aufgenommen", erklärte er.

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