Diese Gebühren fielen bisher bei der Nutzung von Handys mit deutschem Tarif im Ausland an. Künftig gelten laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH beim Telefonieren, SMS-Versenden oder bei der Internetnutzung bei zeitweiligen Aufenthalt im Ausland die gewohnten heimatlichen Tarife. Eine Deckelung der Roaming-Aufschläge gilt seit 30. April 2016. Ab 15. Juni können Urlauber oder Geschäftsreisende dann ohne Aufpreis ihre vertraglich vereinbarten Freiminuten, Flatrates oder ihr Datenvolumen ausschöpfen, wenn sie im Ausland unterwegs sind. Die Neuregelung gelte nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice in der EU und den zusätzlichen Ländern Liechtenstein, Norwegen und Island. Für außereuropäische Länder gilt die Regelung nicht. Zudem ist das Dauer-Roaming von dieser Regelung ausgenommen. So soll verhindert werden, dass sich deutsche Handynutzer im Ausland eine billige SIM-Karte kaufen und diese dann auf Dauer in Deutschland nutzen. Die dauerhafte Nutzung der deutschen SIM-Karte im Ausland fällt ebenfalls nicht unter die neue Regelung. (pb)
EU schafft Roaming-Gebühren ab

Ab 15. Juni 2017 wird die Handynutzung im europäischen Ausland billiger. Denn die EU schafft die sogenannten Roaming-Gebühren ab.