EU-weite Ausbildungspflicht für Busunternehmer?

24.05.2007 13:58 Uhr

Europäische Kommission stimmt Vorschlägen zur Modernisierung der Vorschriften für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zum Kraftverkehrsmarkt zu

Der Leiter eines Kraftverkehrsunternehmen soll in Zukunft seine fachliche Eignung durch das Bestehen einer Prüfung im Anschluss an eine 140-stündige Ausbildung nachweisen. Werden unter seiner Verantwortung schwere Verstöße begangen, kann er in der gesamten EU zwei Jahre lang keine Kraftverkehrstätigkeiten mehr ausführen. Das ist einer von mehreren Vorschlägen zur Modernisierung der Vorschriften für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zum Kraftverkehrsmarkt, den die Europäische Kommission am 23. Mai angenommen hat. Vorgesehen ist zudem, dass die Verwaltungsverfahren zur Genehmigung neuer Linienbusdienste zwischen Mitgliedsstaaten vereinfacht und die Muster für Gemeinschaftslizenzen und Fahrerbescheinigungen standardisiert werden. Die Vorschläge sehen auch Verfahren zur Anwendung bestimmter Sanktionen in den Mitgliedsstaaten über die Grenzen hinweg vor. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer begrüßt eine gemeinschaftliche Lizenz. Bei der Zulassung zum Kraftverkehrsunternehmern sollte man jedoch beim bewährten Modell bleiben.

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