Durch diese Maßnahmen solle die Attraktivität des Busverkehrs gesteigert werden, heißt es in der „Verordnung über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr“, die der Zeitung Welt vorliegt und die in dieser Woche in Brüssel verabschiedet werden soll. Der öffentliche Nahverkehr könne demnach unter Umständen von der Verordnung ausgenommen werden, wenn regionale Verträge einen vergleichbaren Schutz bieten. Zusätzlich soll die Abwicklung von Beschwerden erleichtert werden. Der Fahrgast kann seine Beschwerde bis zu einem Monat nach Abschluss der Reise einreichen, der Busunternehmer muss sie innerhalb von 20 Tagen bearbeiten oder erklären, warum es länger dauert. Maximal bleiben aber nur zwei Monate Zeit. Experten kritisieren, dass die Maßnahmen die Busfahrer auf Kosten der Sicherheit unter Zeitdruck setzen.
EU will mehr Rechte für Busfahrgäste
Busfahrgäste sollen mehr Rechte bekommen. Fällt ein Bus aus und will der Reisende keine Alternativen akzeptieren, soll er den Fahrpreis zurückerstattet bekommen, ebenso bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden, wenn die Fahrt länger als drei Stunden dauert.