Der Bundesrat hat am 8. Juni dem novellierten Fahrpersonalgesetz zugestimmt. Damit wurde unter anderem die EU-Richtlinie 561/2006 über die Lenk- und Ruhezeiten sowie das digitale Kontrollgerät in nationales Recht umgesetzt.
Die Aufbewahrungsfrist ist in dem neuen Gesetz auf ein Jahr nach Ende der Mitführungspflicht begrenzt, so der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer. Die Daten müssen nur gelöscht werden, sofern dem keine Verpflichtungen aus anderen Gesetzen entgegenstehen. Reiseveranstalter haben künftig auch nach nationalem Recht eine Mithaftung für die Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten.
Das Fahrpersonalgesetz wird voraussichtlich noch im Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt dann in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Verstöße gegen die Lenkzeitvorschriften wieder geahndet werden.
Das Fahrpersonalgesetz ist die Grundlage für eine neue Fahrpersonalverordnung, die vermutlich im September vorliegen dürfte.