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Fahrverbot abwenden

22.02.2019 09:58 Uhr
Fahrverbot abwenden
© Foto: FM2/stock.adobe.com

Für Berufskraftfahrer ist ein Fahrverbot existenzbedrohend. Bestimmte Seminare können diese als "erzieherische Maßnahme" gemeinte Strafe verkürzen oder gar verhindern.

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Anders als der Entzug der Fahrerlaubnis stellt ein Fahrverbot keine Maßnahme zur Sicherung, sondern eine "erzieherische" Maßnahme dar. An ihre Stelle können auch bestimmte Seminare wie "Mobil Plus Prävention" von TÜV Süd treten, die ein professionelles verkehrspsychologisches Angebot darstellen. Immer häufiger erkennen Gerichte das Schulungsmodell nach Angaben von TÜV Süd als wirksame Maßnahme zur Verhaltensänderung an.

Zunächst sollte der Betroffene aber einen Anwalt beauftragen. Dieser wird im Vorfeld mit dem Richter klären, ob überhaupt eine Chance auf eine Ausnahmegenehmigung besteht. "Gibt es gute Argumente dafür, beispielsweise die drohende Kündigung eines Berufskraftfahrers, kann ein  Fahrverbot möglicherweise verhindert oder wenigstens die Dauer deutlich verkürzt werden", sagt Axel Uhle, Verkehrspsychologe und Mitglied der Geschäftsführung bei TÜV SÜD Pluspunkt. Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars hängt es allerdings vom zuständigen Richter ab, ob dem Antrag auf Fristverkürzung stattgegeben wird.

Der Kurs besteht aus drei Einzelgesprächen bei einem Verkehrspsychologen, die jeweils 60 Minuten dauern. Auch eine Teilnahme in einer Gruppe von vier bis acht Teilnehmern ist möglich, dann mit drei Sitzungen à 120 Minuten. Durch Schulungsunterlagen und Hausarbeiten müssen sich Kursteilnehmer den Inhalt individuell erarbeiten und aktiv mitarbeiten. Ziel ist es, sich über problematische Fahrgewohnheiten und deren Ursachen bewusst zu werden und Verhaltensänderungen einzuleiten.

Auch eine Teilnahme an einem Online-Kurs ist möglich. Dafür erhalten Kursteilnehmer einen Zugangslink, mit dem sie direkt zur Online-Schulung gelangen. Die Teilnahmebescheinigung müssen Absolventen in jedem Fall bei Gericht einreichen, um damit eine Ausnahme vom Fahrverbot zu erreichen.

Wurden bereits bis zu fünf Punkte in Flensburg verbucht, rät Uhle zu einem Fahreignungsseminar. Dieses umfasst vier Sitzungen mit verkehrspsychologischen und -pädagogischen Inhalten. Nach erfolgreichem Abschluss und Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde wird ein Punkt abgebaut. Dies ist auch im Hinblick auf eine drohende Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU), die bei acht Punkten bevorsteht, anzuraten.

Für alkoholauffällige Autofahrer gibt es außerdem spezielle Kursangebote, die je nach Bundesland variieren. Auch hier ist das Ziel, die führerscheinlose Zeit zu verkürzen. (mp)

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