Bestimmte Auskünfte des Finanzamtes werden künftig gebührenpflichtig. Während bis jetzt bei steuerrechtlichen Fragen eine kostenlose verbindliche Auskunft möglich ist, soll sich das durch eine Ergänzung der Abgabenordnung ändern. Der Bundesrat will darüber in den nächsten Wochen entscheiden, die Änderung tritt dann sofort in Kraft.
Wie die Haufe Mediengruppe in einer Pressemitteilung erklärt, richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Kann die Finanzbehörde diesen nicht ermitteln, erhebt sie eine Zeitgebühr von 50 Euro pro angefangener halben Stunde, mindestens jedoch von 100 Euro. Nach Berechnungen des Bundesverbandes der Industrie bedeutet das für manche Unternehmen Zusatzkosten bis zu einer Million Euro im Jahr.
Weiterhin gebührenfrei sind mündliche Auskünfte für die normale Einkommenssteuererklärung. Auch die Informationszentren der Finanzbehörden bleiben kostenlos.