Hierunter fallen sämtliche Verkehre und nicht nur Kabotage, somit auch Gelegenheitsverkehr und Transit. Betroffen sind sowohl Arbeitnehmer, als auch Selbstständige. Basierend auf den Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 besteht eine solche Mitführungspflicht in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem einer Beschäftigung nachgegangen wird, bereits seit 1. Mai 2010.
Länder wie Österreich, die bereits zum 1. Januar 2017 und Frankreich, die die Kontrollen von A1-Bescheinigungen zum 1. April 2017 angekündigt haben, führen lediglich die geltenden europäischen Regeln im Bereich der sozialen Sicherheit nun konsequenter durch. Bei Verstoß können hohe Geldstrafen in Frankreich verhängt werden.
Die A1-Bescheinigung stellen die gesetzlichen Krankenkassen aus. Privatversicherte beantragen diese Bescheinigung bei ihrem Rentenversicherungsträger (DRV Bund oder Regionalträger der DRV). Bei Personen, die gewöhnlich sowohl in Deutschland als auch in Frankreich (und weiteren Ländern) tätig sind, ist der GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA), für die Ausstellung der A1-Bescheinigung zuständig.
Nach Angaben der GKV/DVKA, so der bdo, liegt der Bearbeitungszeitraum für einen Antrag derzeit aufgrund eines sehr hohen Andrangs bei circa zwei Monaten nach Antragseingang. Die Bestätigung des Antragseingangs kann jedoch ebenfalls derzeit bis zu circa fünf Wochen dauern. Anträge bei gesetzlichen Krankenkassen sollen nach Einschätzung des GKV/DVKA schneller bearbeitet werden.
Es reicht laut bdo aus, wenn vorerst eine Bescheinigung mitgeführt wird, die bestätigt, dass ein Antrag gestellt wurde. Sollte eine Kontrolle erfolgen, kann die A1-Bescheinigung den Behörden innerhalb von zwei Monaten nachgereicht werden. Solange keine Antragseingangsbestätigung vorliegt, empfiehlt der GKV/DVKA als Nachweis eine Kopie des eingereichten Antrags und auch das Faxprotokoll oder die E-Mail-Sendebestätigung mitzuführen.
Der bdo hat sich nach eigenen Angaben an sämtliche zuständige Stellen (Verkehrsministerium, Sozialministerium, AHK) in Frankreich gewandt, um eine Übergangsfrist zu fordern. Ebenso drängt der bdo beim GKV Spitzenverband darauf, dass der DVKA die Antragsbestätigungen zweisprachig und die Bescheinigungen schneller ausstellt. Man habe auch das Bundesarbeits- und Sozialministerium und das Bundesverkehrsministerium über diese Situation informiert und um Unterstützung gebeten.
Der bdo bittet darum, ihn über sämtliche Schwierigkeiten, die bei der Ausstellung der A1-Formulare seitens der jeweiligen Krankenkassen auftreten, zu informieren, damit mit diesen Informationen den Druck auf den GKV Spitzenverband weiter erhöht werden kann. (ah)