Genehmigungen von Aufträgen für den öffentlichen Verkehr bleiben gültig, auch wenn sie außerhalb eines transparenten und diskriminierungsfreien Genehmigungsverfahrens vergeben worden sein sollten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/7644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/7405) mit. Die Anfrage beschäftigte sich mit der Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes an den neuen europäischen Rechtsrahmen für den öffentlichen Personennahverkehr. Die entsprechende EU-Verordnung tritt nach Regierungsangaben am 3. Dezember 2009 in Kraft. In ihr werde geregelt, dass alle Aufträge, die vor dem 3. Dezember 2019 vergeben wurden, weiter Bestand haben, auch wenn sie nicht im Sinne der Verordnung mit einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren genehmigt wurden. Anfrage: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/074/1607405.pdf
- Antwort der Bundesregierung (50.4 KB, PDF)