Der Bundesrat möchte analog zum Fernverkehr auch im Nahverkehr die Genehmigungspflicht für die Höhe der Fahrpreise abschaffen. Stattdessen soll eine Anzeigepflicht für die Unternehmen beim zuständigen Bundesland eingeführt werden. Im Gesetzentwurf des Bundesrates (16/4198) heißt es, Preisänderungen im Nahverkehr der Deutschen Bahn „führen in der Regel zu einer breiten öffentlichen Diskussion, in der häufig der nicht zutreffende Eindruck erweckt wird, die Länder könnten über den Genehmigungsvorbehalt im Allgemeinen Eisenbahngesetz die Höhe der Fahrpreise bestimmen“. Tatsächlich handle es sich jedoch lediglich um eine Prüfung formaler Voraussetzungen; in betriebswirtschaftliche Entscheidungen der Eisenbahnunternehmen werde bei der Prüfung nicht eingegriffen. Die Bundesregierung hält die Bundesratsinitiative für grundsätzlich richtig und mit wenigen Änderungen für zustimmungsfähig. Durch die vorgesehene Anzeigepflicht werde es deutlich weniger Fälle geben, bei denen ein Einvernehmen der beteiligten Länder hergestellt werden müsse. „Damit wird ein wichtiger Schritt in Richtung Entbürokratisierung des bestehenden Tarifgenehmigungsverfahrens getan“, heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf. Allerdings sollte nach ihrer Auffassung die bisher bestehende so genannte Auffangzuständigkeit des Bundes abgeschafft werden. Diese ermögliche es den Ländern, die Verantwortlichkeit bei politisch unliebsamen Entscheidungen auf den Bund zu verlagern. Es sei nur konsequent, da die Länder für den Nahverkehr zuständig seien, auch die verbleibenden Genehmigungsverfahren in die Verantwortlichkeit der Länder zu überführen, schreibt die Regierung. Außerdem lehnt sie eine reine Anzeigepflicht ohne Rechtsfolgen ab und hält es nicht für notwendig, wie im Entwurf des Bundesrates vorgesehen, den Eisenbahnunternehmen eine längerfristige Tarifplanung vorzuschreiben. Die vom Bundesrat vorgesehene Begründungspflicht für eine Fahrpreiserhöhung ist aus Sicht der Regierung ebenfalls nicht sachgerecht, da in die betriebswirtschaftlichen Entscheidungen der Unternehmen nicht eingegriffen werden soll.
Genehmigungspflicht für Fahrpreise im Nahverkehr soll abgeschafft werden
Der Bundesrat möchte analog zum Fernverkehr auch im Nahverkehr die Genehmigungspflicht für die Höhe der Fahrpreise abschaffen.