Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist am 18. August in Kraft getreten. Damit wurden vier Richtlinien der EU in nationales Recht umgesetzt, die Benachteiligungen unter anderem aufgrund der Religion oder des Geschlechts verhindern sollen. Wie der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) bekannt gibt, sei noch nicht klar, wie sich das neue Gesetz auf den beruflichen Alltag auswirken werde. Nun könne jedoch jeder Mitarbeiter, der sich ungerecht behandelt fühlt, vor Gericht gehen.
Das Gesetz muss allen Mitarbeitern in einem Betrieb öffentlich zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber erforderliche Maßnahmen zum Schutz seiner Mitarbeiter vor Benachteiligungen treffen. Den Gesetzestext können Sie auf unserer Internet-Seite unter Branchenservice, Downloads herunter laden.
(tt, 06.09.2006)