Mit Schleswig-Holstein hat das letzte Länderparlament zugestimmt, somit kann die Reform der Rundfunkfinanzierung ab 1. Januar 2013 in Kraft treten. Die bisherige, geräteabhängige Regelung gilt damit voraussichtlich nur noch bis Ende 2012. Das teilte der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) mit. Die Neuregelung sieht laut WBO für Unternehmen folgende Änderungen vor: Pro Betriebsstätte wird der Beitrag unabhängig von der Anzahl der PCs oder Radios gestaffelt nach der Anzahl der Mitarbeiter erhoben. Aber nicht nur die Anzahl der Mitarbeiter ist entscheidend, auch der Bestand des Fuhrparks bestimmt die Höhe des Beitrags: So ist zusätzlich für alle nichtprivaten Kfz – Pkw, Lkw und Omnibusse – ein ermäßigter Beitrag in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrags und damit 5,99 Euro zu entrichten. Ein Kfz je Betriebsstätte ist jedoch beitragsfrei. Ebenso ausgenommen von der Beitragspflicht sind Omnibusse, die im Linienverkehr bis 50 Kilometer eingesetzt werden. Die Beitragspflicht ist nach Angaben des WBO nicht durch technische Vorkehrungen zu umgehen – denn die Beiträge werden nicht mehr anhand der Geräte erhoben. Ab dem 1. Januar 2012 sind alle Privatpersonen und Betriebe auf Verlangen verpflichtet, den zuständigen Landesrundfunkanstalten alle Tatsachen schriftlich anzuzeigen, die Grund und Höhe der Beitragspflicht nach dem neuen Staatsvertrag ab dem 1.Januar 2013 betreffen.
GEZ-Gebühren: Neue Regelung ab 2013
Voraussichtlich gibt es ab 1. Januar 2013 eine Neuregelung der Rundfunkbeiträge. Diese würden sich laut dem Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) nach Mitarbeiterzahl und Fuhrpark staffeln.