Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2023 nachschärfen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg, das die bisher aufgelisteten Maßnahmen als nicht ausreichend eingestuft hatte, um die Klimaziele zu erreichen. Damit setzte sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit ihrer Klage durch. Das OVG hatte entschieden, dass das im Oktober 2023 beschlossene Programm die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes nicht vollständig erfülle. Insbesondere bei den Treibhausgasemissionen verbleibe eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2. Die Bundesregierung müsse darauf achten, dass alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms prognostisch geeignet seien, die Klimaschutzziele zu erreichen und dabei die jährlichen Emissionsmengen einzuhalten.
Bedeutsam für künftige Klimaschutzpläne
Gegen dieses Urteil hatte die Bundesregierung Revision eingelegt, über die jetzt der 7. Senat unter Vorsitz des Bundesverwaltungsgerichtspräsidenten Andreas Korbmacher entschieden hat. Wie das OVG gingen auch die Bundesrichter davon aus, dass Umweltverbände einen Anspruch darauf haben, eine Ergänzung solcher Pläne einklagen zu können. „Wir haben in allen Punkten gewonnen“, sagte der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Bundesregierung müsse jetzt tätig werden. Das Urteil sei auch bedeutsam für zukünftige Klimaschutzpläne, sagte Resch. Vertreter der Bundesregierung sagten in der Gerichtsverhandlung, dass schon Ende März ein neues Klimaschutzprogramm vorgelegt werden solle.
Weitere Klagen der Deutschen Umwelthilfe drohen
Das Klimaschutzgesetz schreibt vor, dass eine neue Bundesregierung dies innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn einer Legislaturperiode erledigen muss. Wegen des Scheiterns der Ampel-Bundesregierung folgt auf das 2023er-Programm nun schon nach drei Jahren ein neuer Plan. Das Bundes-Klimaschutzgesetz schreibt Jahresemissionsmengen für verschiedene Sektoren von Energiewirtschaft über Verkehr bis hin zur Landwirtschaft vor. Auf Basis des Gesetzes entsteht das Klimaschutzprogramm, in dem die Bundesregierung festlegt, mit welchen Maßnahmen die Ziele erreicht werden sollen. Sollte am 25. März 2026 noch kein Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vorliegen oder eins, das nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe nicht ausreicht, werde man ab dem 26. März eine Klage auf den Weg bringen, kündigte der Anwalt der DUH bereits an.
Forderung nach Tempo 30 innerorts
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat die DUH gemeinsam mit anderen Verbänden die feste Verankerung von Tempolimits im kommenden Klimaschutzprogramm gefordert. Es ist die erste der konkreten Forderungen, mit denen die DUH zeigt, wie man sich künftig das Erstellen der Programme vorstellt, eine Kombination aus Klagen und öffentlichem Druck. Konkret wird in einem offenen Brief an die Bundesregierung die Einführung eines generellen Tempolimits auf Autobahnen, die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h außerorts sowie Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts gefordert. „Wer ein Tempolimit weiter blockiert, handelt nicht nur verantwortungslos, sondern rechtswidrig“, behauptete DUH-Chef Resch.