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Hermann: Fahrdienstmarkt-Reform "extrem relevant"

26.03.2021 09:47 Uhr
Hermann: Fahrdienstmarkt-Reform "extrem relevant"
Wagen von Fahrdienst-Vermittlern wie Uber müssen nach einer Kundenfahrt erst zum Betriebssitz zurück und dürfen - anders als Taxis - nicht an der Straße warten oder sich heranwinken lasse
© Foto: lassedesignen/stock.adobe.com

Der Bundesrat stimmt an diesem Freitag über die Reform ab, erwartet wird eine Zustimmung.

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Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grünen) hat die geplante Reform des Fahrdienst-Markts als "extrem relevant" für die Veränderung der Mobilität und den öffentlichen Nahverkehr bezeichnet. "Sie ist eine notwendige und wichtige Modernisierung des Personenbeförderungsrechts", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Der Bundesrat stimmt an diesem Freitag über die Reform ab, erwartet wird eine Zustimmung. "Die Reform kann vor allem die Mobilität auf dem Land verbessern", sagte Hermann. "Es macht keinen Sinn, wenn am späten Abend ein Bus herumfährt ohne Fahrgäste. Erstmals können nun Angebote von Taxis aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Viele Taxis haben sich aus dem ländlichen Raum zurückgezogen, weil das nicht mehr wirtschaftlich ist."

Rolle der Kommunen gestärkt

Die Reform sieht einen neuen Rechtsrahmen für digitale Mobilitätsangebote vor, die meist über App gebucht werden, aber auch Änderungen für traditionelle Verkehrsformen wie Taxen und den öffentlichen Personennahverkehr. Damit sollen Veränderungen des Mobilitätsmarktes aufgegriffen werden. Kommunen vor Ort sollen eine Reihe von Steuerungsmöglichkeiten bekommen. Hermann sagte, auf Druck vor allem der Grünen seien im Gesetzgebungsverfahren noch wichtige Änderungen erzielt worden. Er war einer der Verhandlungsführer. "Wir haben vor allem die Rolle der Kommunen gestärkt. Kommunen können nun besser gegen Missstände und unfairen Wettbewerb vorgehen." Es gehe vor allem um die Möglichkeit, auch den Mietwagenbereich regulieren zu können und um Sozialstandards für Fahrerinnen und Fahrer. "Es darf kein Wettbewerb auf dem Rücken der Fahrerinnen und Fahrer oder zu Lasten des ÖPNV ausgetragen werden. Das ist eine Art Anti-Dumping-Klausel. Neue Mobilitätsangebote sollen ermöglicht werden, wir brauchen aber faire Wettbewerbsbedingungen."

Rückkehrpflicht für Uber & Co.

Für Wagen von Fahrdienst-Vermittlern wie Uber bleibt es bei einer "Rückkehrpflicht". Sie müssen nach einer Kundenfahrt erst zum Betriebssitz zurück und dürfen - anders als Taxis - nicht an der Straße warten oder sich heranwinken lassen. "Wir wollen Uber & Co nicht verhindern, aber man muss den neuen Angeboten Grenzen setzen", sagte Hermann. "Wir wollen nicht, dass damit der Taximarkt kaputt gemacht wird und nebenbei auch noch der ÖPNV Schaden nimmt." Deswegen bleibe es auch bei der Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen. "Das deutsche Personenbeförderungsrecht ist auch nach der Reform restriktiver als in anderen Ländern - in Deutschland aber leistet der ÖPNV im Gegensatz zu anderen Ländern einen großen Beitrag zur klimafreundlichen Mobilität."

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