Keine Anpassung der Sollkostensätze in Bayern

02.04.2009 15:40 Uhr
5ertz
© Foto: ddp

Verständnis vorhanden - Geld aber nicht.

Die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr gem. § 45a Personenbeförderungsgesetz werden in Bayern vorerst nicht an die seit 1999 eingetretene Kostenentwicklung angepasst. Das teilte Staatsminister Martin Zeil dem Präsidenten des Landesverbandes Bayerischer Omnibusunternehmer LBO Heino Brodschelm in einem Schreiben mit. Grundsätzlich habe Zeil Verständnis für die Forderung zum Ausdruck gebracht, gegenwärtig sei eine Anpassung aber nicht finanzierbar, so der Verband. Demgegenüber beabsichtige das Ministerium prüfen zu lassen, den Ausgleich im Ausbildungsverkehr landesrechtlich neu zu regeln. Im Laufe des Jahres 2009 soll ein Ideengutachten in Auftrag gegeben werden, um Alternativen für die gegenwärtigen Ausgleichsregelungen im Freistaat zu entwickeln. Auf Grundlage der Ergebnisse werde die Staatsregierung entscheiden, ob sie an der Systematik der bisherigen § 45a-Regelung festhält. Der Staatsminister bietet dem LBO ausdrücklich an, das Ideengutachten zu begleiten.

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