Der EU-Verkehrsministerrat hat sich bei seinem Treffen am 13. Juni auf ein Gesetzespaket zur Öffnung des grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehrs und eine neue Berufszugangsverordnung für Kraftverkehrsunternehmer verständigt. Die Wiedereinführung der 12-Tage-Regelung stand zwar eigentlich auf der Agenda, wurde aber dann doch nicht diskutiert. Die Berufszugangsverordnung legt die Mindestvoraussetzungen fest, die ein Unternehmer erfüllen muss, um zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers zugelassen zu werden. Ziel ist es zu gewährleisten, dass nur gut ausgebildete und zuverlässige Unternehmer die Zulassung erhalten. Die 12-Tage-Regelung stand auf der Agenda, nachdem sich das Europäische Parlament am 5. Juni für einen Änderungsantrag in einer modifizierten Form ausgesprochen hatte.
Keine Diskussion über 12-Tage-Regelung
EU-Verkehrsministerrat einigt sich auf Berufszugangsverordnung.